top of page

Sankt Gallen ( Switzerland) 02.2024 // www.swissflow.cn

1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über die Onlineshops www.swissflow.cn abgeschlossen werden (nachfolgend je einzeln "Onlineshop" genannt). Der Onlineshop wird von der FlorinCompanies EU betrieben (nachfolgend "FlorinCompanies" genannt).

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die im Rahmen des Händlerprogrammes von FlorinCompanies (nachfolgend "Händlerprogramm" genannt) abgeschlossen werden.

FlorinCompanies behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.

Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop, explizit auch im Rahmen des Händlerprogrammes (nachfolgend "Angebot" genannt), richtet sich ausschliesslich an eine Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in:  Weltweit.

Das Angebot gilt, solange das Produkt über die Suchmaschine im Onlineshop auffindbar ist und/oder der Vorrat reicht.

Für alle Produkt-Bestellungen mit Erfordernis des Mindestalters von 18 Jahren (im Speziellen Alkohol und Tabakwaren) bestätigt die Kundschaft mit der Bestellung die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen.

Bestellungen in nicht haushaltsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.

2 Information

2.1 Produkt und Preis

Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.

Alle im Onlineshop publizierten Verkaufspreise stellen Endpreise dar, die sämtliche Steuern (insb. MwSt.), allfällige vorgezogene Recyclinggebühren (vRG), Kosten für Verpackung/en, Lieferkosten und sämtliche weitere allfälligen Abgaben, Gebühren, oder Kosten enthalten. Swissflow behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung.

Bestellt die Kundschaft bei einem Händler mit Sitz im Ausland, der nicht im Schweizer Mehrwertsteuerregister eingetragen ist, so ist die Kundschaft als Importeurin der vom Händler gelieferten Produkte Schuldnerin der Schweizer Einfuhrsteuer und allfälliger Zollabgaben. Die Kundschaft ermächtigt und beauftragt hiermit Swissflow (oder einen von Swisflow damit beauftragten Dritten), die Einfuhrzollanmeldung der vom Händler gelieferten Produkte in der Schweiz im Namen und im Auftrag der Kundschaft vorzunehmen und die Schweizer Eingangsabgaben (Einfuhrsteuer und allfällige Zollabgaben) zu entrichten. Die zu erwartenden Schweizer Eingangsabgaben bezahlt die Kundschaft im Voraus an Swissflow zusammen mit dem Kaufpreis. Eine allfällige Differenz zu den effektiv angefallenen Schweizer Eingangsabgaben wird der Kundschaft erstattet. Swissflow stellt der Kundschaft einen Einfuhrabgabenbescheid in geeigneter Form zur Verfügung oder ermöglicht dessen elektronische Abrufbarkeit. Die Kundschaft hat Beanstandungen hinsichtlich des Einfuhrabgabenbescheids innert sieben (7) Arbeitstagen nach Erhalt bzw. Abrufbarkeit zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückgriff der Kundschaft auf Swissflow für allfällige Mängel des Einfuhrabgabenbescheids ausgeschlossen.

2.2 Verfügbarkeit und Lieferzeit

Swissflow legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch sowohl bei Swissflow selber wie auch bei Herstellern zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

3 Vertragsabschluss

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von Swissflow mit FlorinCompanies zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend "Kaufvertrag" genannt).

Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung von Swissflow an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag mit FlorinCompanies unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.

4 Liefertermin

Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.

Kommt Swissflow in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seitdem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall erstattet Swissflow der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber Swissflow bestehen nicht.

5 Lieferung 

Bei Produkten und Dienstleistungen von Swissflow stehen der Kundschaft sämtliche Lieferoptionen zur Verfügung, welche im Onlineshop unter „Lieferung und Abholung“ vermerkt sind.

Die Lieferadresse der Kundschaft muss Weltweit und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die allfälligen Zusatzkosten.

Wählt der Kunde die Lieferoption «Lieferung an den Verwendungsort» so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Zugang zum Verwendungsort möglich und gewährleistet ist. Der Kunde muss überprüfen, ob das Produkt durch die Zugänge (z.B. Treppenhaus, Türen etc.) passt. Kann das Produkt nicht an den Verwendungsort transportiert werden, so trägt der Kunde dafür die allfälligen Zusatzkosten.

Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann Swissflow den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und allfällige Wertverluste in Rechnung stellen.

6 Prüfpflicht

Die Kundschaft hat gelieferte  Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.

Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.

Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind umgehend an Swissflow innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung zu melden. Der Kundschaft ist bewusst, dass eine solche Meldung über eine persönliche Email an contact@swissflow.cn zu erfolgen hat. Ein solches Produkt darf die Kundschaft nicht in Betrieb nehmen. Sie hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und den Instruktionen der EMail unseres Kundenservices Folge zu leisten.

7 Gewährleistung

7.1 Grundbestimmungen

Swissflow übernimmt während 2 Wochen nach der Lieferung bzw. Filialabholung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter. Swissflow kann die Garantie wahlweise durch​

  • teilweisen oder vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges Produkt.  

  • Ersatz durch ein neues Produkt durch Swissflow (neue Garantiefrist von 2 Wochen ab Ersatz)

  • Gutschrift zum Tagespreis, (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung); oder

  • Minderung

erbringen.

Verschleissteile wie insbesondere Verpackung, Deckel oder sonstige Anbringungen am Produkt sind von Swissflow von der Garantie ausgenommen. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 8.

Sofern die Herstellergarantie über die Garantie von Swissflow bzw. vom Händler hinausgeht, räumt Swissflow diese der Kundschaft ebenfalls ein.

Swissflow kann der Kundschaft während der Prüfung des Garantieanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatzartikel zur Verfügung stellen (Austausch unter Vorbehalt). Dies erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass tatsächlich ein Garantiefall vorliegt. Somit erlangt die Kundschaft erst im Zeitpunkt der Garantiezusage durch Swissflow Eigentum am Ersatzprodukt. Bei Ablehnung eines Garantiefalls durch Swissflow kann die Kundschaft das Ersatzprodukt zum Warenwert zum Zeitpunkt der Aushändigung erwerben, oder sie ist verpflichtet, das Ersatzprodukt auf eigene Kosten zurückzusenden.

Alle weitergehenden und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen.

8 Haftung und Haftungsausschluss

8.1 Haftung

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet Swissflow in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Swissflow oder der Hilfspersonen eines Händlers, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Im Übrigen lehnt Swissflow die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:

  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;

  • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);

  • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Benutzung der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;

  • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Swissflow zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

8.2. Haftungsbeschränkungen

Swissflow schliesst uneingeschränkt jede Haftung für Verluste bzw. Schäden irgendwelcher Art aus - sei es für direkte, indirekte oder Folgeschäden -, die sich aus der Benützung der bzw. des Zugriffs auf die Swissflow Website oder aus Links zu Websites Dritter ergeben sollten. Swissflow garantiert nicht, dass die einzelnen Teile ihrer Website fehlerlos funktionieren. Zudem lehnt Swissflow jede Haftung für Manipulationen am EDV-System des Internet-Benutzers durch Unbefugte ab.

Weiterführende Informationen sind im Haftungsausschuss (Disclaimer) im Detail nachzulesen.

9 Zahlung

9.1 Zahlungsvarianten

Alle Zahlungsforderungen von Produkten , welche über die Onlineshops von Swissflow gekauft werden, macht Swissflow direkt bei der Kundschaft geltend. Der Händler tritt mit Abschluss des Kaufvertrags die gesamte Zahlungsforderung, die im Rahmen des Kaufvertrags zwischen ihm und der Kundschaft entsteht, an Swissflow ab (Zession). Die Kundschaft nimmt diese Abtretung zur Kenntnis und ist verpflichtet, sämtliche Zahlungen ausschliesslich an Swissflow zu leisten.

Zahlungen müssen in Landeswährung des Kunden geleistet werden.

Der Kundschaft stehen die als Zahlungsmittel im Onlineshop unter „Zahlungsoptionen“ angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Die aktuellen Zahlungsmittelgebühren, welche gegebenenfalls von Swissflow erhoben werden, sind unter „Zahlungsoptionen“ ersichtlich und werden im Bestellprozess detailliert ausgewiesen.

Bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung bei Bestellung.

9.2 Zahlungsverzug

Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft Swissflow unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und Swissflow kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.

9.3 Eigentumsvorbehalt

Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an Swissflow im Eigentum von FlorinCompanies. Swissflow ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Swissflow nicht zulässig.

10 Änderung der Bestellung oder Stornierung

Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft kann Swissflow nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20% des stornierten Bestellwerts, mindestens aber 60%, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.

Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 3 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.

11 Rückgabe von mängelfreier Ware

Unter den bei Rückgaberichtlinien aufgelisteten Bedingungen gewährt Swissflow das Recht auf Rückgabe der bestellten Produkte. Ob und wie lange die Kundschaft ein Produkt zurückgeben kann, ist auf der jeweiligen Produktseite unter «Rückgabe und Garantie» ersichtlich.

Die Kundschaft muss die Rückgabe der Produkte via Email an contact@swissflow.com anmelden und entsprechend der dort umschriebenen Anleitung zurücksenden. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung fachgerecht zu verpacken. Beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen bzw. werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.

Macht die Kundschaft von ihrem Rückgaberecht Gebrauch, erstattet ihr Swissflow den gesamten Kaufpreis abzgl. der in den Rückgaberichtlinien aufgeführten Rücksendekosten zurück.

Im Zusammenhang mit jeder Rückgabe von Produkten, bei denen die Einfuhrverzollung im Namen der Kundschaft stattgefunden hat, ermächtigt und beauftragt die Kundschaft Swissflow mit der Ausfuhrzollanmeldung der zurückgegebenen Produkte und Beantragung einer allfälligen Erstattung der Schweizer Eingangsabgaben im Namen und im Auftrag der Kundschaft. Sofern die Kundschaft die Einfuhrsteuer nicht oder nur teilweise als Vorsteuer abziehen konnte und die übrigen Voraussetzungen der Einfuhrsteuererstattung wegen Wiederausfuhr der bestellten Produkte vorliegen, erstattet Swissflow der Kundschaft die von ihr im Voraus bezahlte Einfuhrsteuer nach Erhalt des entsprechenden Betrages von der Eidgenössischen Zollverwaltung. Bei im Schweizer oder liechtensteinischen Mehrwertsteuerregister geführten Unternehmen ist der Nachweis der Nichtabziehbarkeit der Einfuhrsteuer durch entsprechende Bestätigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu führen.

Die Kundschaft sichert Swissflow in diesem Zusammenhang zu, dass die Angaben und Auflistung der zurückgegebenen Produkte gemäss dem von der Kundschaft im Rückgabeprozess generierten Retourenschein vollständig und zutreffend sind, und die Retourensendung tatsächlich die im Retourenschein bezeichneten Produkte enthält.  Die Kundschaft hält Swissflow von sämtlichen Drittansprüchen, die im Zusammenhang mit einer durch die Kundschaft verursachten unvollständigen oder unrichtigen Zollanmeldung stehen, vollumfänglich schadlos. Swissflow steht das Recht zu, die Angaben der Kundschaft im Rahmen von Stichproben zu kontrollieren.

12 Community

Mit der Publikation von Kommentaren und Beiträgen in unserer Community, bestätigt der Urheber, mit den Community-Bedingungen unter Community-Bedingungen von Swissflow einverstanden zu sein.

13 Weitere Bestimmungen

13.1 Nicht zuordenbare Rücksendungen

Rücksendungen, die keiner Kundschaft zugeordnet oder der Kundschaft nicht retourniert werden können, werden sechs Monate von Swissflow aufbewahrt und dann entsorgt.

13.2 Nicht zustellbare Garantieware

Wird Ware, die im Zusammenhang mit der Gewährleistungserbringung gemäss Ziffer 7 steht,  nicht innert sechs Monaten seit Versendung der Abholaufforderung an die Kundschaft abgeholt oder kann ihr die Ware nicht retourniert werden, so ist Swissflow berechtigt, über die Ware zu verfügen, insbesondere diese weiterzuverkaufen.

13.3 Datenschutz

Für die Bearbeitung von Personendaten durch Swissflow gilt die Datenschutzerklärung.

13.4 Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

13.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Swissflow bzw. einem Händler und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.

Es gelten folgende ausschliesslichen Gerichtstände:

Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen Swissflow Vertragspartei ist:
Für Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten gilt ihr Wohnsitz oder Zürich als Gerichtsstand. In allen anderen Fällen ist Zürich ausschliesslicher Gerichtsstand.

Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen ein Händler mit Sitz in der Schweiz Vertragspartei ist:
Für Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten gilt ihr Wohnsitz oder der Sitz des Händlers als Gerichtsstand. In allen anderen Fällen ist der Sitz des Händlers ausschliesslicher Gerichtsstand.

Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen ein Händler mit Sitz im Ausland Vertragspartei ist:
Gilt in allen Fällen immer der Wohnsitz/Sitz der Kundschaft als ausschliesslicher Gerichtsstand.

13.6 Urheberrechtlicher Hinweis

Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei Swissflow.

Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Swissflow zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich Swissflow sämtliche rechtlichen Schritte vor.

Terms and Conditions

SWISSFLOW

proudly made in Switzerland

bottom of page